Risiko für Ihr Gebäude

Feuer und Brand: Das Existenzrisiko für Ihr Eigenheim

Ein Brand kann den Wert von Jahrzehnten in Stunden vernichten. So ist Ihre Substanz abgesichert.

Rauchmelder an der Zimmerdecke eines deutschen Wohnhauses, Brandschutz für das Eigenheim.

„Risiko für Ihr Gebäude", Feuer und Brand

Ein technischer Defekt, ein Blitzeinschlag, ein Kabelbrand oder ein übergesprungenes Feuer vom Nachbargrundstück, ein Brand zählt zu den wenigen Risiken, die Ihre Immobilie vollständig zerstören können. Selbst ein örtlich begrenzter Schaden zieht durch Ruß, Rauch und Löschwasser oft das halbe Gebäude in Mitleidenschaft. Der Feuerschutz ist deshalb der historische Kern jeder Gebäudeversicherung.

Feuerschäden gehören neben Leitungswasser und Naturgefahren zu den drei großen Schadenursachen in der Wohngebäudeversicherung. Einzelne Brandschäden erreichen schnell den Totalschadenbereich.

Quelle: GDV, Datenservice zum Naturgefahrenreport · Stand: 2024

Eigentümerperspektive

Aus Ihrer Sicht als Eigentümer

Für Sie als Eigentümer ist Feuer das Risiko mit dem höchsten Totalverlustpotenzial: Steht das Haus nicht mehr, müssen Sie es zum heutigen Neubauwert wieder errichten, nicht zum einstigen Kaufpreis. Genau hier entscheidet die richtig bemessene Versicherungssumme darüber, ob Sie Ihr Vermögen erhalten oder eine Finanzierungslücke tragen. Auch Mietausfall oder Hotelkosten während des Wiederaufbaus können erheblich sein.

Was üblicherweise gedeckt ist und was nicht

Mitversichert

  • Brand, Blitzschlag und Explosion an der Bausubstanz
  • Folgeschäden durch Rauch, Ruß und Löschwasser
  • Kosten für Aufräumung, Abbruch und Wiederaufbau bis zur Versicherungssumme

Nicht standardmäßig versichert

  • Überspannungsschäden durch Blitz an Elektronik und Geräten, oft nur als Zusatzbaustein
  • Sengschäden ohne offene Flamme (etwa ein Funke auf dem Teppich), nicht immer eingeschlossen
  • Schäden am Hausrat, das ist Aufgabe der Hausratversicherung
Ob Überspannungsschutz und eine zum Neubauwert passende Versicherungssumme in Ihrem Vertrag enthalten sind, sollten Sie einmal prüfen lassen.
Handlungsempfehlungen

Was Sie als Eigentümer tun können

  1. 1 Rauchmelder in allen Schlaf und Aufenthaltsräumen sowie Fluren installieren und regelmäßig prüfen.
  2. 2 Die Versicherungssumme am aktuellen Neubauwert orientieren, damit im Totalschaden kein Eigenanteil bleibt.
  3. 3 Überspannungsschutz prüfen, gerade bei Photovoltaik, Wärmepumpe und moderner Haustechnik.
  4. 4 Nach einem Brand nichts ohne Freigabe entsorgen und den Schaden umfassend dokumentieren.

Häufige Fragen

Zahlt die Versicherung auch bei Brand durch eigene Fahrlässigkeit?
Einfache Fahrlässigkeit, etwa eine vergessene Kerze, ist in modernen Verträgen meist mitversichert. Bei grober Fahrlässigkeit darf der Versicherer die Leistung kürzen, sofern keine ausdrückliche Verzichtsklausel vereinbart ist. Genau dieser Verzicht ist ein wichtiges Qualitätsmerkmal beim Vertrag.
Sind Überspannungsschäden durch Blitzschlag abgedeckt?
Der direkte Blitzeinschlag ist Teil des Feuerschutzes. Überspannungsschäden an Elektronik durch einen Blitz in der Nähe sind dagegen oft ein eigener Baustein, der gesondert eingeschlossen werden muss. Mit moderner Haustechnik wird dieser Punkt zunehmend wichtig.
Wer zahlt Rauch und Rußschäden ohne offenes Feuer?
Schäden durch Rauch und Ruß nach einem versicherten Brand sind in der Regel mitgedeckt. Reine Sengschäden ohne Flamme, etwa von einem Funken, sind nicht immer enthalten. Ein Blick in die Bedingungen klärt das vorab.
Brauche ich beim Neubau schon Feuerschutz vor dem Einzug?
Ja. Bereits in der Bauphase sichert eine Feuerrohbauversicherung den entstehenden Rohbau ab und geht später meist beitragsfrei in die Wohngebäudeversicherung über. So ist die größte Investition Ihres Lebens von Anfang an geschützt.

Dieses Risiko einmal in Ruhe prüfen

Eine kurze Bestandsaufnahme zeigt, ob Sie hier solide abgesichert sind oder eine Lücke besteht.

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