Risiko für Ihr Gebäude

Leitungswasserschaden: Das unterschätzte Top-Risiko am Haus

Ein Rohrbruch hinter der Wand kann teurer werden als jeder Sturm. So schützen Sie Ihr Eigentum.

Wasserleitung und Absperrventil unter einem Waschbecken mit Tropfen, das unterschätzte Risiko Leitungswasserschaden.

„Risiko für Ihr Gebäude", Leitungswasserschaden

Ein gebrochenes Rohr, eine undichte Verbindung hinter dem Putz oder ein abgeplatzter Schlauch an der Waschmaschine, Leitungswasser sucht sich seinen Weg, oft tagelang unbemerkt. Bis der Schaden sichtbar wird, haben sich Wasser in Estrich, Dämmung und Mauerwerk gezogen. Die Trocknung allein dauert Wochen, die Sanierung von Böden, Wänden und Leitungen geht schnell in den fünfstelligen Bereich. Besonders in Altbeständen mit Jahrzehnte alten Rohren steigt das Risiko mit jedem Jahr.

Leitungswasser ist die teuerste Schadenursache in der Wohngebäudeversicherung: rund 4,9 Mrd. Euro Schadenaufwand im Jahr 2024, der höchste Wert seit Beginn der Statistik und mehr als das Doppelte gegenüber 2015.

Quelle: GDV, Datenservice zum Naturgefahrenreport · Stand: 2024

Über die Hälfte aller Wohngebäudeschäden entfällt auf Leitungswasser. Hauptursache sind veraltete Rohre in älteren Gebäuden.

Quelle: GDV · Stand: 2024

Eigentümerperspektive

Aus Ihrer Sicht als Eigentümer

Als Eigentümer tragen Sie nicht nur den Wert der beschädigten Bausubstanz, sondern auch das Folgerisiko: Schimmel, Wertminderung und im schlimmsten Fall eine vorübergehend unbewohnbare Immobilie. Wo ein Mieter den Vermieter in die Pflicht nehmen kann, sind Sie selbst der Vermieter Ihrer eigenen Mauern. Ein passender Schutz bewahrt nicht nur vor der Reparaturrechnung, sondern erhält langfristig den Wert Ihrer Immobilie.

Was üblicherweise gedeckt ist und was nicht

Mitversichert

  • Schäden an der Bausubstanz durch bestimmungswidrig austretendes Leitungswasser (Estrich, Wände, fest verbaute Böden)
  • Bruchschäden an Rohren innerhalb des Gebäudes
  • Trocknung, Reparatur und Wiederherstellung beschädigter Gebäudeteile

Nicht standardmäßig versichert

  • Schäden außerhalb des Gebäudes oder an Zuleitungen auf dem Grundstück, oft nur als Einschluss
  • Rückstau aus der Kanalisation, das ist ein Elementarbaustein, kein Leitungswasserschaden
  • Beschädigter Hausrat (Möbel, Teppiche, Elektronik), das deckt die Hausratversicherung, nicht die Wohngebäudeversicherung
Welche Bausteine in Ihrem Vertrag enthalten sind, lohnt sich gerade nach einem Kauf oder einer Modernisierung einmal in Ruhe prüfen zu lassen.
Handlungsempfehlungen

Was Sie als Eigentümer tun können

  1. 1 Bei Wasseraustritt sofort den Haupthahn schließen und den Strom in betroffenen Bereichen abschalten.
  2. 2 Schaden dokumentieren (Fotos, Videos) und zeitnah dem Versicherer melden, bevor Sie mit dem Aufräumen beginnen.
  3. 3 Bei älteren Gebäuden das Alter der Leitungen kennen, das beeinflusst Risiko und Versicherbarkeit.
  4. 4 Prüfen lassen, ob Ableitungsrohre und Zuleitungen auf dem Grundstück eingeschlossen sind.

Häufige Fragen

Leitungswasserschaden, wann zahlt die Versicherung nicht?
Häufige Streitpunkte sind allmähliche Nässeschäden, mangelnde Instandhaltung oder Wasser, das nicht aus dem Leitungssystem stammt (etwa Regen oder Rückstau). Auch grob fahrlässig offen gelassene Wasserzuläufe können die Leistung mindern. Eine saubere Vertragsprüfung deckt solche Lücken vorab auf.
Rohrbruch, wer zahlt als Eigentümer?
Bei selbstgenutztem Eigentum greift in der Regel Ihre Wohngebäudeversicherung für Schäden an Rohren und Bausubstanz. Beschädigtes Mobiliar fällt in die Hausratversicherung. Ohne entsprechenden Schutz tragen Sie die Kosten selbst, die schnell fünfstellig werden.
Ist ein Frostschaden an Rohren versichert?
Frostbedingte Rohrbrüche sind in der Wohngebäudeversicherung meist eingeschlossen, sofern Sie Ihre Obliegenheiten erfüllt haben, etwa nicht genutzte Gebäude ausreichend zu beheizen oder die Wasserleitungen zu entleeren. Bei leerstehenden Objekten ist das besonders wichtig.
Deckt die Wohngebäudeversicherung auch meinen beschädigten Hausrat?
Nein. Die Wohngebäudeversicherung schützt die fest verbaute Substanz. Möbel, Elektronik, Teppiche und persönliche Gegenstände sind Sache der Hausratversicherung. Beide greifen bei einem Wasserschaden oft gleichzeitig, deshalb sollten sie aufeinander abgestimmt sein.

Dieses Risiko einmal in Ruhe prüfen

Eine kurze Bestandsaufnahme zeigt, ob Sie hier solide abgesichert sind oder eine Lücke besteht.

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