Leitungswasserschaden: Das unterschätzte Top-Risiko am Haus
Ein Rohrbruch hinter der Wand kann teurer werden als jeder Sturm. So schützen Sie Ihr Eigentum.
„Risiko für Ihr Gebäude", Leitungswasserschaden
Ein gebrochenes Rohr, eine undichte Verbindung hinter dem Putz oder ein abgeplatzter Schlauch an der Waschmaschine, Leitungswasser sucht sich seinen Weg, oft tagelang unbemerkt. Bis der Schaden sichtbar wird, haben sich Wasser in Estrich, Dämmung und Mauerwerk gezogen. Die Trocknung allein dauert Wochen, die Sanierung von Böden, Wänden und Leitungen geht schnell in den fünfstelligen Bereich. Besonders in Altbeständen mit Jahrzehnte alten Rohren steigt das Risiko mit jedem Jahr.
Leitungswasser ist die teuerste Schadenursache in der Wohngebäudeversicherung: rund 4,9 Mrd. Euro Schadenaufwand im Jahr 2024, der höchste Wert seit Beginn der Statistik und mehr als das Doppelte gegenüber 2015.
Quelle: GDV, Datenservice zum Naturgefahrenreport · Stand: 2024
Über die Hälfte aller Wohngebäudeschäden entfällt auf Leitungswasser. Hauptursache sind veraltete Rohre in älteren Gebäuden.
Quelle: GDV · Stand: 2024
Aus Ihrer Sicht als Eigentümer
Als Eigentümer tragen Sie nicht nur den Wert der beschädigten Bausubstanz, sondern auch das Folgerisiko: Schimmel, Wertminderung und im schlimmsten Fall eine vorübergehend unbewohnbare Immobilie. Wo ein Mieter den Vermieter in die Pflicht nehmen kann, sind Sie selbst der Vermieter Ihrer eigenen Mauern. Ein passender Schutz bewahrt nicht nur vor der Reparaturrechnung, sondern erhält langfristig den Wert Ihrer Immobilie.
Was üblicherweise gedeckt ist und was nicht
Mitversichert
- Schäden an der Bausubstanz durch bestimmungswidrig austretendes Leitungswasser (Estrich, Wände, fest verbaute Böden)
- Bruchschäden an Rohren innerhalb des Gebäudes
- Trocknung, Reparatur und Wiederherstellung beschädigter Gebäudeteile
Nicht standardmäßig versichert
- Schäden außerhalb des Gebäudes oder an Zuleitungen auf dem Grundstück, oft nur als Einschluss
- Rückstau aus der Kanalisation, das ist ein Elementarbaustein, kein Leitungswasserschaden
- Beschädigter Hausrat (Möbel, Teppiche, Elektronik), das deckt die Hausratversicherung, nicht die Wohngebäudeversicherung
Was Sie als Eigentümer tun können
- 1 Bei Wasseraustritt sofort den Haupthahn schließen und den Strom in betroffenen Bereichen abschalten.
- 2 Schaden dokumentieren (Fotos, Videos) und zeitnah dem Versicherer melden, bevor Sie mit dem Aufräumen beginnen.
- 3 Bei älteren Gebäuden das Alter der Leitungen kennen, das beeinflusst Risiko und Versicherbarkeit.
- 4 Prüfen lassen, ob Ableitungsrohre und Zuleitungen auf dem Grundstück eingeschlossen sind.
Häufige Fragen
Leitungswasserschaden, wann zahlt die Versicherung nicht?
Rohrbruch, wer zahlt als Eigentümer?
Ist ein Frostschaden an Rohren versichert?
Deckt die Wohngebäudeversicherung auch meinen beschädigten Hausrat?
Dieses Risiko einmal in Ruhe prüfen
Eine kurze Bestandsaufnahme zeigt, ob Sie hier solide abgesichert sind oder eine Lücke besteht.
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