Sturm und Hagel: Wenn das Wetter an Ihr Dach geht
Abgedeckte Ziegel, eingedrückte Fassaden, verbeulte Solarmodule, Sturm trifft jedes Haus irgendwann.
„Naturgefahr für Ihr Gebäude", Sturm und Hagel
Gelöste Dachziegel, abgeknickte Bäume auf dem Carport, Hagelkörner, die Fassade, Fenster und Photovoltaik durchschlagen: Sturm und Hagel gehören zu den häufigsten Naturgefahren am Eigenheim. Anders als seltene Hochwasserereignisse trifft Sturm flächendeckend, jede Region, jedes Baujahr. Ein einzelnes Unwetter kann an einem Nachmittag tausende Häuser gleichzeitig beschädigen.
Versicherte Sturm und Hagelschäden in der Sachversicherung lagen 2024 bei rund 1,8 Mrd. Euro. Naturgefahren insgesamt machten 2024 etwa ein Viertel des Schadenaufwands in der Wohngebäudeversicherung aus.
Quelle: GDV, Naturgefahrenbilanz 2024 · Stand: 2024
2025 fielen Sturm, Hagel und Blitz mit rund 1,4 Mrd. Euro deutlich geringer aus. Die Schäden schwanken stark von Jahr zu Jahr, der langfristige Trend zeigt nach oben.
Quelle: GDV, Naturgefahrenbilanz 2025 · Stand: Januar 2026
Aus Ihrer Sicht als Eigentümer
Sturm und Hagelschäden treffen oft die teuersten und exponiertesten Bauteile: Dach, Fassade, Fenster und aufgesetzte Technik wie Solaranlagen. Als Eigentümer haften Sie zudem nach außen, löst sich ein Ziegel und verletzt jemanden oder beschädigt ein fremdes Auto, kommt Ihre Haftung ins Spiel. Ein abgestimmter Schutz aus Wohngebäude und Haftpflichtbaustein hält beide Seiten dieses Risikos ab.
Was üblicherweise gedeckt ist und was nicht
Mitversichert
- Sturmschäden an Dach, Fassade und fest verbundenen Gebäudeteilen ab Windstärke 8
- Hagelschäden an Dach, Fenstern, Rollläden und Fassade
- Folgeschäden, etwa eindringender Regen durch ein sturmbeschädigtes Dach
Nicht standardmäßig versichert
- Schäden unterhalb Windstärke 8 (diese gelten versicherungstechnisch nicht als Sturm)
- Beschädigte Gartenmöbel, Markisen oder lose Gegenstände, teils nur als Einschluss
- Photovoltaik und Wärmepumpe, nur, wenn ausdrücklich mitversichert
Was Sie als Eigentümer tun können
- 1 Nach einem Sturm das Dach aus sicherer Entfernung kontrollieren und Schäden fotografieren, bevor Sie Notreparaturen veranlassen.
- 2 Lose Gegenstände auf dem Grundstück vor angekündigten Unwettern sichern, auch aus Haftungsgründen.
- 3 Bäume in Hausnähe regelmäßig auf Standsicherheit prüfen lassen.
- 4 Bei nachgerüsteter Photovoltaik prüfen, ob die Anlage im Wohngebäudeschutz eingeschlossen ist.
Häufige Fragen
Ab welcher Windstärke zahlt die Versicherung bei Sturm?
Sturmschaden am Dach, wer zahlt, Mieter oder Eigentümer?
Ist ein vom Dach gefallener Ziegel versichert, der ein Auto trifft?
Sind Hagelschäden an der Photovoltaikanlage abgedeckt?
Dieses Risiko einmal in Ruhe prüfen
Eine kurze Bestandsaufnahme zeigt, ob Sie hier solide abgesichert sind oder eine Lücke besteht.
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