Haus und Grundbesitzerhaftpflicht: Ihre Haftung als Eigentümer
Stürzt jemand auf Ihrem Gehweg, haften Sie. Diese Verantwortung tragen viele Eigentümer, ohne es zu wissen.
„Risiko für Ihr Vermögen", Haus und Grundbesitzerhaftpflicht
Als Eigentümer eines Grundstücks tragen Sie die Verkehrssicherungspflicht: Wege, Treppen, Dach, Fassade und Bäume müssen so unterhalten sein, dass niemand zu Schaden kommt. Rutscht ein Passant auf dem nicht geräumten Gehweg, löst sich ein Ziegel oder fällt ein morscher Ast auf ein parkendes Auto, haften Sie persönlich, und in Deutschland gilt das unbegrenzt mit Ihrem gesamten Vermögen. Personenschäden können dabei schnell sechs- bis siebenstellige Summen erreichen.
Personenschäden mit dauerhaften Folgen können Schadenersatz und Rentenforderungen in Millionenhöhe auslösen. Eigentümer haften für die Verletzung der Verkehrssicherungspflicht grundsätzlich mit ihrem gesamten Privatvermögen.
Quelle: Verbraucherzentrale / Bund der Versicherten · Stand: 2025
Aus Ihrer Sicht als Eigentümer
Für selbstgenutzte Einfamilienhäuser ist dieses Haftungsrisiko häufig bereits in der Privathaftpflicht enthalten, das ist eine wichtige Entlastung. Sobald Sie aber vermieten, ein unbebautes Grundstück besitzen oder Teil einer Eigentümergemeinschaft sind, reicht das oft nicht mehr. Dann ist eine eigene Haus und Grundbesitzerhaftpflicht der Baustein, der Ihr Vermögen vor existenziellen Forderungen schützt.
Was üblicherweise gedeckt ist und was nicht
Mitversichert
- Personen 1920 Sach und Vermögensschäden Dritter aus der Verletzung der Verkehrssicherungspflicht
- Schäden durch herabfallende Gebäudeteile, Glatteis auf dem Gehweg, ungesicherte Wege
- Abwehr unberechtigter Ansprüche (passiver Rechtsschutz)
Nicht standardmäßig versichert
- Für selbstgenutzte Einfamilienhäuser ist das Risiko oft schon in der Privathaftpflicht enthalten, eine separate Police ist dann nicht zwingend
- Bei Vermietung, unbebauten Grundstücken oder größeren Objekten reicht die Privathaftpflicht meist nicht
- Vorsätzliche Pflichtverletzungen sind nicht versicherbar
Was Sie als Eigentümer tun können
- 1 Klären, ob Ihre Privathaftpflicht das selbstgenutzte Eigenheim bereits einschließt.
- 2 Bei Vermietung oder mehreren Objekten eine eigene Haus und Grundbesitzerhaftpflicht prüfen.
- 3 Die Räum und Streupflicht ernst nehmen oder bei Übertragung an Dritte schriftlich dokumentieren.
- 4 Dach, Fassade, Bäume und Wege regelmäßig auf Gefahrenquellen kontrollieren.
Häufige Fragen
Ist eine Haus und Grundbesitzerhaftpflicht notwendig?
Was bedeutet Verkehrssicherungspflicht für Eigentümer?
Wer haftet bei der Räum und Streupflicht?
Brauche ich für ein unbebautes Grundstück eine Haftpflicht?
Dieses Risiko einmal in Ruhe prüfen
Eine kurze Bestandsaufnahme zeigt, ob Sie hier solide abgesichert sind oder eine Lücke besteht.
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