Risiko für Ihr Vermögen

Haus und Grundbesitzerhaftpflicht: Ihre Haftung als Eigentümer

Stürzt jemand auf Ihrem Gehweg, haften Sie. Diese Verantwortung tragen viele Eigentümer, ohne es zu wissen.

Verschneiter Hauszugang mit bereitstehender Schneeschaufel und Streugut, Räum und Streupflicht des Eigentümers.

„Risiko für Ihr Vermögen", Haus und Grundbesitzerhaftpflicht

Als Eigentümer eines Grundstücks tragen Sie die Verkehrssicherungspflicht: Wege, Treppen, Dach, Fassade und Bäume müssen so unterhalten sein, dass niemand zu Schaden kommt. Rutscht ein Passant auf dem nicht geräumten Gehweg, löst sich ein Ziegel oder fällt ein morscher Ast auf ein parkendes Auto, haften Sie persönlich, und in Deutschland gilt das unbegrenzt mit Ihrem gesamten Vermögen. Personenschäden können dabei schnell sechs- bis siebenstellige Summen erreichen.

Personenschäden mit dauerhaften Folgen können Schadenersatz und Rentenforderungen in Millionenhöhe auslösen. Eigentümer haften für die Verletzung der Verkehrssicherungspflicht grundsätzlich mit ihrem gesamten Privatvermögen.

Quelle: Verbraucherzentrale / Bund der Versicherten · Stand: 2025

Eigentümerperspektive

Aus Ihrer Sicht als Eigentümer

Für selbstgenutzte Einfamilienhäuser ist dieses Haftungsrisiko häufig bereits in der Privathaftpflicht enthalten, das ist eine wichtige Entlastung. Sobald Sie aber vermieten, ein unbebautes Grundstück besitzen oder Teil einer Eigentümergemeinschaft sind, reicht das oft nicht mehr. Dann ist eine eigene Haus und Grundbesitzerhaftpflicht der Baustein, der Ihr Vermögen vor existenziellen Forderungen schützt.

Was üblicherweise gedeckt ist und was nicht

Mitversichert

  • Personen 1920 Sach und Vermögensschäden Dritter aus der Verletzung der Verkehrssicherungspflicht
  • Schäden durch herabfallende Gebäudeteile, Glatteis auf dem Gehweg, ungesicherte Wege
  • Abwehr unberechtigter Ansprüche (passiver Rechtsschutz)

Nicht standardmäßig versichert

  • Für selbstgenutzte Einfamilienhäuser ist das Risiko oft schon in der Privathaftpflicht enthalten, eine separate Police ist dann nicht zwingend
  • Bei Vermietung, unbebauten Grundstücken oder größeren Objekten reicht die Privathaftpflicht meist nicht
  • Vorsätzliche Pflichtverletzungen sind nicht versicherbar
Ob Ihre Privathaftpflicht das Eigentum bereits abdeckt oder eine eigene Police nötig ist, hängt von Nutzung und Objektart ab und sollte einmal geprüft werden.
Handlungsempfehlungen

Was Sie als Eigentümer tun können

  1. 1 Klären, ob Ihre Privathaftpflicht das selbstgenutzte Eigenheim bereits einschließt.
  2. 2 Bei Vermietung oder mehreren Objekten eine eigene Haus und Grundbesitzerhaftpflicht prüfen.
  3. 3 Die Räum und Streupflicht ernst nehmen oder bei Übertragung an Dritte schriftlich dokumentieren.
  4. 4 Dach, Fassade, Bäume und Wege regelmäßig auf Gefahrenquellen kontrollieren.

Häufige Fragen

Ist eine Haus und Grundbesitzerhaftpflicht notwendig?
Für selbstgenutzte Einfamilienhäuser ist das Risiko häufig bereits über die Privathaftpflicht gedeckt. Sobald Sie vermieten, ein unbebautes Grundstück besitzen oder mehrere Objekte haben, ist eine eigene Police meist sinnvoll. Was in Ihrem Fall gilt, lässt sich in einer Bestandsaufnahme schnell klären.
Was bedeutet Verkehrssicherungspflicht für Eigentümer?
Sie müssen dafür sorgen, dass von Ihrem Grundstück und Gebäude keine Gefahr für andere ausgeht, also Wege räumen, das Dach instand halten, Bäume prüfen. Kommt jemand zu Schaden, weil Sie diese Pflicht verletzt haben, haften Sie persönlich. Die Haftpflicht übernimmt dann berechtigte Forderungen.
Wer haftet bei der Räum und Streupflicht?
Grundsätzlich der Eigentümer. Sie können die Pflicht auf Mieter oder einen Dienstleister übertragen, müssen die Übertragung aber dokumentieren und die Erfüllung kontrollieren. Verletzt sich jemand wegen Glatteis auf Ihrem Gehweg, greift die Haftpflicht.
Brauche ich für ein unbebautes Grundstück eine Haftpflicht?
Ja, denn auch ein unbebautes Grundstück löst eine Verkehrssicherungspflicht aus, etwa durch umsturzgefährdete Bäume oder offene Gruben. Dieses Risiko ist über die Privathaftpflicht in der Regel nicht gedeckt und sollte gesondert abgesichert werden.

Dieses Risiko einmal in Ruhe prüfen

Eine kurze Bestandsaufnahme zeigt, ob Sie hier solide abgesichert sind oder eine Lücke besteht.

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